Photovoltaik-Anlage und Steuerberatung - Gebührenübersicht
"Guter Rat ist teuer"
das stimmt nicht, eine telefonische Erstberatung erhalten Sie schon zum Pauschalbetrag von 49,98 €, der auf eine spätere STEUER-FLATRATE angerechnet wird.
Die Preise meiner Dienstleistungen richten sich nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBerGebVO), an deren Rahmenwert ich gebunden bin. Bei einer PV-Anlage kann ich aber den jährlichen Arbeitsaufwand auf Grund bisheriger Erfahrungen abschätzen und Pauschalpreise nach § 14 der StBerGebVO vereinbaren. Weitere Voraussetzung ist natürlich kostengünstiges Verhalten, das bedeutet in diesem Falle: ein Bankkonto, über das ausschließlich die Einnahmen und Ausgaben dieser Anlage abgewickelt werden und dessen Auszüge ich online zur Verbuchung abrufen kann. Solch ein Konto bekommen Sie nicht nur bei Internaet-Banken, sondern auch bei vielen Hausbanken zum Nulltarif ( hierbei kann ich Sie gerne beratend unterstützen ). Die STEUER-FLATRATE wird jeweils ein Jahr im Voraus fällig.
Zur Zeit kann ich Ihnen so folgende STEUER-FLATRATE anbieten:
| Anlagengröße | bis 5 kWp | bis 10 kWp |
Jahrespauschale für
| 180,00 € | 227,00 € |
| zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 34,20 € | 43,13 € |
| Zahlbetrag | 214,20 € | 270,13 € |
Bei Anlagen über 10 kWp sollten wir zunächst abklären, welche betriebswirtschaftlichen Additive Sie benötigen.